Mediation Köln Süd – Konfliktlösung – gemeinsame Streitbeilegung
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Mediation Köln Süd – Konfliktlösung – gemeinsame Streitbeilegung
Beratung für Pflege- und Pflegefinanzierung – Assistenz für Verwaltungsarbeiten
Anwendbar ist das Mediationsverfahren in nahezu allen Konfliktsituationen. Als ehemaliger Richter, der viele Jahre mit Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden und dies insbesondere im Bereich des Baurechts befasst war, lege ich in diesem Problemkreis den Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Mediator.
Auseinandersetzungen vor den Gerichten verschiedener Instanzen mit
- Baunachbarn
- Behörden
- Architekten
- Mitgliedern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft
- Handwerkern
- Mietern
sind in der Regel sehr kostenintensiv und langwierig. Die Baustelle liegt häufig über lange Zeit still. Hierdurch steigen die Baukosten erheblich.
Im Rahmen des Rechtsstreits vor den Gerichten bleiben meist weder Zeit noch Raum, die oft hinter dem Streitgegenstand liegenden Probleme und Interessen zu beleuchten. Selbst mit dem besten Urteil des Gerichts ist der endgültige Rechstfriede nicht unbedingt hergestellt.
Diese erheblichen Nachteile werden durch eine Mediation, in der die Beteiligten in kurzer Zeit eine für alle Seiten annehmbare Lösung erarbeiten, vermieden.
„Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann“ (Francis Picabia)
Grundsätze
Die Mediation ist bestimmt von wichtigen Grundsätzen, die vor Beginn des Verfahrens besprochen werden und die Bestandteil des Mediationsvertrages zwischen den Parteien und dem Mediator sind.

Freiwilligkeit
Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Alle Beteiligten – auch der Mediator – können die Mediation jederzeit beenden.

Selbstverantwortung
Die Medianten halten das Steuer in der Hand und treffen in eigener Sache selbständig Entscheidungen.

Vertraulichkeit
Die Beteiligten verpflichten sich, im Mediationsvertrag sämtliche Informationen und Themen in der Mediation vertraulich zu behandeln und keine Informationen nach außen zu geben.

Informiertheit
Den Medianten stehen alle entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung.

Respekt
Die Medianten gehen respektvoll miteinander um.

Allparteilichkeit
Der Mediator steht als Vermittler auf keiner Seite und räumt allen Beteiligten gleich viel Raum ein.
Kosten
Das Erstgespräch (Kontaktaufnahme und Erläuterung des Konflikts) ist kostenlos.
Die Mediationsverhandlung wird im Regelfall (Auseinandersetzung zwischen zwei Beteiligten) mit 180 €/Std berechnet. In umfangreichen Verfahren mit einer Mehrzahl von Beteiligten erfolgt eine entsprechende Honorarvereinbarung.
Die Beteiligten tragen die Kosten anteilig.
Kostenvergleich Gerichtsverfahren Mediation
Streitwert z.B. 10.000 z. B. 3 Stunden Mediation (Regelfall) – 180,00 €/Std. + MWSt 559,00 €
Gerichtsverfahren im Fall des Unterliegens
Gerichtsverfahren 1. Instanz Gerichtsverfahren 2. Instanz
Eigene Anwaltskosten 1.850,45 € 2.069,65 €
Gegnerische Anwaltskosten 1.850,45 € 2.969,65 €
Gerichtskosten 798,00 € 1.064,00 €
Gesamt 4.498,90 € 5.203,30 €
Summe über 2 Instanzen 9.702,20 €