Mediation Köln Süd – Konfliktlösung – gemeinsame Streitbeilegung

Bernd Tillmann-Gehrken, Köln,
Richter am Verwaltungsgericht i.R., zertifizierter Mediator, Supervisor
Mediator
Mediation Köln Süd – Konfliktlösung – gemeinsame Streitbeilegung
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Köln und Münster und anschließendem Referendariat in Köln war ich bis April 2018 als Richter am Verwaltungsgericht Köln in zahlreichen zum öffentlichen Recht zählenden Rechtsgebieten – unter anderem viele Jahre im Baurecht – tätig. An der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen wurde ich im Jahr 2009 zum Mediator ausgebildet. Seitdem war ich als Güterichter mit der gerichtsinternen Mediation befasst. Durch die Mitgliedschaft im Verein Mediation fördern e.V. erfahre ich zum Thema Konfliktvermittlung Austausch mit anderen Mediatoren und die Möglichkeit zur Supervision.
Im Rahmen der mediationsanalogen Supervision leite ich mehrere Gruppen von Mediatoren und Richtern als Supervisor. Für die Konfliktlotsen Bonn bin ich ehrenamtlich tätig. Als gewählter Seniorenvertreter der Stadt Köln im Bezirk II übe ich ein weiteres Ehrenamt aus.
Gerne unterstütze ich Sie in den verschiedenen Schritten des Verhandlungsprozesses und bei der Suche nach der zufriedenstellenden Lösung Ihres Konflikts. Im geschützten Rahmen unter Einhaltung von Vertraulichkeit und Fairness werde ich Ihnen Hilfestellung geben und dazu beitragen, eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden.
Meine Arbeit als Mediator ist ausgerichtet am “Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren”.
Kosten
Das Erstgespräch (Kontaktaufnahme und Erläuterung des Konflikts) ist kostenlos.
Die Mediationsverhandlung wird im Regelfall (Auseinandersetzung zwischen zwei Beteiligten) mit 180 €/Std berechnet. In umfangreichen Verfahren mit einer Mehrzahl von Beteiligten erfolgt eine entsprechende Honorarvereinbarung.
Die Beteiligten tragen die Kosten anteilig.
Kostenvergleich Gerichtsverfahren Mediation
Streitwert z.B. 10.000 z. B. 3 Stunden Mediation (Regelfall) – 180,00 €/Std. + MWSt 559,00 €
Gerichtsverfahren im Fall des Unterliegens
Gerichtsverfahren 1. Instanz Gerichtsverfahren 2. Instanz
Eigene Anwaltskosten 1.850,45 € 2.069,65 €
Gegnerische Anwaltskosten 1.850,45 € 2.969,65 €
Gerichtskosten 798,00 € 1.064,00 €
Gesamt 4.498,90 € 5.203,30 €
Summe über 2 Instanzen 9.702,20 €