R E C H T S A N W A L T
Als Rechtsanwalt arbeite ich im Bereich des Verwaltungsrechts (insesondere des Öffentlichen Baurechts).
„Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann“ (Francis Picabia)
Grundsätze
Die Mediation ist bestimmt von wichtigen Grundsätzen, die vor Beginn des Verfahrens besprochen werden und die Bestandteil des Mediationsvertrages zwischen den Parteien und dem Mediator sind.

Freiwilligkeit
Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Alle Beteiligten – auch der Mediator – können die Mediation jederzeit beenden.

Selbstverantwortung
Die Medianten halten das Steuer in der Hand und treffen in eigener Sache selbständig Entscheidungen.

Vertraulichkeit
Die Beteiligten verpflichten sich, im Mediationsvertrag sämtliche Informationen und Themen in der Mediation vertraulich zu behandeln und keine Informationen nach außen zu geben.

Informiertheit
Den Medianten stehen alle entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung.

Respekt
Die Medianten gehen respektvoll miteinander um.

Allparteilichkeit
Der Mediator steht als Vermittler auf keiner Seite und räumt allen Beteiligten gleich viel Raum ein.
tel +49(0)2236 870 91 58
fax +49(0)2236 870 91 59
mobil +49(0) 177 147 95 35
Kosten
Das Erstgespräch (Kontaktaufnahme und Erläuterung des Konflikts) ist kostenlos.
Die Mediationsverhandlung wird im Regelfall (Auseinandersetzung zwischen zwei Beteiligten) mit 180 €/Std berechnet. In umfangreichen Verfahren mit einer Mehrzahl von Beteiligten erfolgt eine entsprechende Honorarvereinbarung.
Die Beteiligten tragen die Kosten anteilig.
Kostenvergleich Gerichtsverfahren Mediation
Streitwert z.B. 10.000 z. B. 3 Stunden Mediation (Regelfall) – 180,00 €/Std. + MWSt 559,00 €
Gerichtsverfahren im Fall des Unterliegens
Gerichtsverfahren 1. Instanz Gerichtsverfahren 2. Instanz
Eigene Anwaltskosten 1.850,45 € 2.069,65 €
Gegnerische Anwaltskosten 1.850,45 € 2.969,65 €
Gerichtskosten 798,00 € 1.064,00 €
Gesamt 4.498,90 € 5.203,30 €
Summe über 2 Instanzen 9.702,20 €