Mediation – Konfliktlösung – Streitbeilegung – Köln
Mediation Köln-Süd – Konfliktlösung – Gemeinsame Streitbeilegung
Probleme zwischen Bauherr und Architekt?
Auseinandersetzungen mit Handwerkern?
Streit mit dem Nachbarn?
Ärger mit der Behörde?
Störungen im Mietverhältnis oder in der Eigentümergemeinschaft?
Beziehungskonflikte? Streit in der Familie? Trennung? Scheidung?
Erbauseinandersetzung?
Klärung der Unternehmensnachfolge?
Streit am Arbeitsplatz?
Konflikte im Team?
Streitigkeiten und Konflikte aller Art, häufig auch ohne rechtlichen Hintergrund
Mediation ist der Weg zur gemeinsamen Konfliktlösung.
Konflikt und Perspektive
Konflikte zeigen eine neue Perspektive
Nein, die Wahrheit ist
Dass man aus Konflikten nichts lernt
Ich glaube nicht
Dass sich etwas ändern wird
Es ist doch ganz klar
Verständigung klappt nicht
Es wäre gelogen, würde ich sagen:
Alles könnte neu und anders sein!
(Und nun von unten nach oben lesen!)
In einer langen Entwicklung setzte sich die Erkenntnis durch, dass der Kampf um Sieg oder Niederlage in einem Streit durch ein Streben nach Ausgewogenheit der Interessen und Bedürfnisse abgelöst werden kann.
In der Mediation finden die an Streit oder Konflikt Beteiligten unter aktiver und eigenverantwortlicher Mitwirkung mit Unterstützung des Mediators einen Weg zur einvernehmlichen Konfliktlösung. Die Mediation führt zeitnah zur nachhaltigen Beilegung des Streits. Der Blick geht hinaus über starre Positionen, hin zu den Interessen. Die Mediation als Methode der Bewältigung von Streit oder Konflikt bietet verglichen mit einer Entscheidung im streitigen Gerichtsverfahren in geeigneten Fällen erhebliche Vorteile. Die Zufriedenheit der Beteiligten mit dem Ablauf und mit dem Ergebnis der Mediation ist höher als in streitigen Verfahren. Diese Form der Konfliktlösung ist zudem deutlich schneller und kostengünstiger als langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen über mehrere Instanzen und mehrere Jahre. Das von allen Beteiligten getragene Ergebnis der Beilegung des Streits kann nicht selten schon in einer Mediationsverhandlung erreicht werden. Die Mediation ist aussschließlich am Bedürfnis der Konfliktparteien orientiert und nicht an die Beachtung strenger Verfahrensregelungen gebunden. Die Beteiligten bestimmen gemeinsam, was verhandelt wird.
Voraussetzung jeder Mediation ist die Bereitschaft der Beteiligten, gemeinsam nach einer guten Lösung zu suchen.
Ich werde Sie dabei unterstützen.
Sollten sie nicht bereit sein, in direkte Verhandlungen miteinander zu treten, besteht auch die Möglichkeit, in wechselnden Einzelgesprächen mit mir eine Lösung zu erarbeiten.
Hintergrund Mediation
Die Mediation ist durchaus keine Erfindung der Neuzeit. Der Gedanke der friedlichen Beilegung von Konflikten ist in Japan und China in Religion und Philosophie tief verwurzelt. Aus Afrika ist das „Palaver“ bekannt, bei dem eine angesehene Persönlichkeit als Vermittler zur Lösung des Streits dient. Hinweise auf die Methode der Mediation finden sich bereits in der Bibel (Mt 18,15-17), wenn Jesus empfiehlt, einen oder zwei Außenstehende hinzuzuziehen, wenn ein Konflikt nicht im direkten Gespräch bereinigt werden kann. Spuren von Vermittlung von Konflikten finden sich bis ins 6. Jahrhundert vor Christus. Der Grieche Solon wurde in Athen als Vermittler zwischen zerstrittenen Personen bestellt. Der aus Venedig stammende Alvise Contarini vermittelte im Jahre 1648 als Mediator den westfälischen Frieden zu Münster.
Kosten
Das Erstgespräch (Kontaktaufnahme und Erläuterung des Konflikts) ist kostenlos.
Die Mediationsverhandlung wird im Regelfall (Auseinandersetzung zwischen zwei Beteiligten) mit 180 €/Std berechnet. In umfangreichen Verfahren mit einer Mehrzahl von Beteiligten erfolgt eine entsprechende Honorarvereinbarung.
Die Beteiligten tragen die Kosten anteilig.
Kostenvergleich Gerichtsverfahren Mediation
Streitwert z.B. 10.000 z. B. 3 Stunden Mediation (Regelfall) – 180,00 €/Std. + MWSt 559,00 €
Gerichtsverfahren im Fall des Unterliegens
Gerichtsverfahren 1. Instanz Gerichtsverfahren 2. Instanz
Eigene Anwaltskosten 1.850,45 € 2.069,65 €
Gegnerische Anwaltskosten 1.850,45 € 2.969,65 €
Gerichtskosten 798,00 € 1.064,00 €
Gesamt 4.498,90 € 5.203,30 €
Summe über 2 Instanzen 9.702,20 €